Stadtfarben
Die Stadtfarben (die Stadtflagge) wurden auf der Tagung des Stadtrates am 15. Dezember 1938 festgelegt. Aus der von dem Stadtvorstandsbeamten K. Modlinski-Bolesta vorgestellten Begründung ergab sich, dass die Stadtfarben, ähnlich wie die Krakauer Stadtfarben, nach der ehemaligen, auf dem Sejm 1776 beschloßenen Woiwodschaftsuniform festgelegt werden sollten.
Die Uniform wurde von den Adligen, und später auch wohlhabenden Bürgern getragen. Die Uniform hatte zwei Farben: die hellsaphirblaue Farbe mit scharlachroten Vorstößen (Kontuschgürtel) und die Strohfarbe (Trachten). Daraus ergibt sich, dass die Stadflagge gelb und blau mit einem roten Vorstoß in der Mitte sein soll.
Indem die Begründung für berechtigt anerkannt wurde, traf das Stadtrat einstimmig die folgende Entscheidung: „Aufgrund des Rundschreibens des Innenministeriums, Absatz 1. und 4., vom 22. Juli 1935 über Wappen der Selbstverwaltungsverbände Nr. SS/32/25/10 (Amtsblatt des Innenministeriums Nr. 14 aus dem Jahre 1935) legt das Stadtrat im Namen der Stadtgemeinde Plock zum zweiten Mal die Zeichnung des Plocker Stadtwappens nach dem folgenden Muster fest. (…) Außerdem nach den Farben der auf dem Sejm 1776 für die Plocker Woiwodschaft beschloßenen Woiwodschaftsuniform, legt das Stadtrat die Stadtflagge mit den gelb-blauen Farben mit einer roten Borte in der Mitte.”